Freigabe zur Veröffentlichung der IQTIG-Berichte: Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln – Bericht zu Teil A sowie Abschlussbericht zu Teil B

21. Dezember 2023QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember 2023 beschlossen, Berichte des IQTIG zur Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen zu veröffentlichen.

Diese Berichte bestehen aus Teil A, der die Methodik und eine Bestandsaufnahme von Zertifikaten und Siegeln umfasst, und Teil B, der die Kriterienentwicklung selbst darstellt. Der G-BA veröffentlicht diese Berichte zusammen mit einer Kommentierung auf der Website des IQTIG.

In seiner Kommentierung zum Abschlussbericht (Teil B) stellt der G-BA fest, dass der Auftrag an das IQTIG noch nicht vollständig erfüllt wurde. Insbesondere sei die patientenverständliche Anwendung der entwickelten Kriterien eingeschränkt möglich. Der G-BA bemängelt, dass die Empfehlungen des IQTIG dem gesetzlichen Ziel, Patientinnen und Patienten verständliche Informationen zur Aussagekraft von Zertifikaten zu geben, noch nicht ausreichend gerecht werden.

Der G-BA betont, dass das IQTIG Kriterien entwickeln sollte, die Patienten helfen zu beurteilen, welche Qualitätsaussagen Zertifikate tatsächlich treffen und welche Schlüsse nicht gezogen werden sollten. Obwohl das IQTIG zwei Versionen der Kriterienliste vorschlägt – eine Kurzfassung für Patienten und eine ausführlichere für Fachleute – ist die patientenverständliche Version noch nicht gelungen.

Der G-BA schlägt daher vor, dass das IQTIG die Kriterienlisten überarbeitet und patientenfreundlicher gestaltet. Er sieht die Veröffentlichung der Berichte und Kriterien als Grundlage für Dritte, um in Eigenverantwortung die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu bewerten und darüber zu informieren. Der G-BA selbst will jedoch keine Bewertungs- oder Akkreditierungsstelle werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 6399