Psychotherapie-Richtlinie: Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Einführung der Systemischen Therapie als anerkanntes Behandlungsverfahren für Kinder und Jugendliche innerhalb der Psychotherapie-Richtlinie. Damit wird das therapeutische Spektrum für diese Altersgruppe erweitert und die entsprechenden Kontingente sowie Qualifikationsanforderungen festgelegt.
Die folgenden Paragraphen der Psychotherapie-Richtlinie werden geändert:
- § 18 Absatz 3 – Die Systemische Therapie wird explizit als Anwendungsbereich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (neben Erwachsenen) ergänzt.
- § 30 Satz 3 – Es werden spezifische Bewilligungsschritte (bis zu 36 Stunden) und Höchstgrenzen (48 Stunden) für die Systemische Therapie bei Kindern (neue Nummer 7) sowie bei Jugendlichen (neue Nummer 10) festgelegt; die nachfolgenden Nummern werden entsprechend verschoben.
- § 1 Abs. 2 und 3, § 34 Abs. 4, § 35 Satz 3 und § 36 Abs. 3 Nr. 2 – In diesen Bestimmungen wird der Verweis auf die jeweils aktuelle Fassung der Psychotherapie-Vereinbarung aktualisiert.
- § 40 – Die Anforderungen an die fachliche Befähigung für die Systemische Therapie werden auf den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausgeweitet. Dies umfasst Anpassungen bei den Facharztbezeichnungen, Verweise auf die Weiterbildungsordnung sowie den Nachweis spezifischer Kriterien für die Behandlung dieser Altersgruppe.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:
Hauptinhalt und Ziel Der G-BA erkennt die Systemische Therapie als neues Psychotherapieverfahren für Kinder und Jugendliche an und nimmt sie in die Psychotherapie-Richtlinie auf. Ziel ist es, das therapeutische Angebot in der vertragsärztlichen Versorgung um ein wissenschaftlich belegtes Verfahren zu erweitern, das psychische Symptome im Kontext interpersoneller Beziehungen und Familiendynamiken behandelt.
Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Regelung betrifft gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen, wobei der Nutzen insbesondere für Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen, hyperkinetische Störungen sowie Störungen durch psychotrope Substanzen belegt wurde. Die Leistungen umfassen Diagnostik, probatorische Sitzungen sowie Kurz- und Langzeittherapie (auch im Mehrpersonensetting unter Einbeziehung von Bezugspersonen).
Wichtige Änderungen Die Systemische Therapie ist nun neben der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie das vierte anerkannte Verfahren für diese Altersgruppe. Für die Langzeittherapie wurden Kontingente von zunächst bis zu 36 Stunden (Höchstgrenze 48 Stunden) festgelegt, zudem wurden spezifische Übergangsregelungen für Gutachter in diesem neuen Fachbereich geschaffen.
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