Qualitätsmanagement-Richtlinie: Anpassung der Anlagen 1 und 2
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2024 eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlagen 1 und 2.
Kernpunkte der Änderung:
- Anlage 1:
- Nummer 26: Ergänzung für Einrichtungen ohne Patientenkontakt und Mitarbeiter, die Frage zu überspringen.
- Nummer 27 (Neu): Einführung einer Frage zur Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt. Es werden beispielhafte Maßnahmen wie Risikoanalysen, Informationsmaterialien, Schulungen, Verhaltenskodizes und Schutzkonzepte aufgeführt.
- Anlage 2:
- Nummer 29 (Neu): Einführung einer Frage zur Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt, analog zu Anlage 1 Nummer 27 mit ähnlichen Beispielen für Maßnahmen.
Inkrafttreten: Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Begründung: Die tragenden Gründe für den Beschluss werden auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderung der QM-Richtlinie darauf abzielt, das Thema Prävention von Missbrauch und Gewalt in den Anlagen 1 und 2 zu verankern und Einrichtungen dazu anzuregen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2024 eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anpassung der Anlagen 1 und 2 der QM-RL. Grundlage für die Änderung ist die Weiterentwicklung der Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Konkret werden die Anlagen 1 und 2 um Fragen zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt ergänzt, da die QM-RL bereits am 16. Juli 2020 um Vorgaben zu diesem Schutz erweitert wurde.
In Anlage 1 Abschnitt I wird in den Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung die Frage 27 ergänzt. In Anlage 2 Abschnitt I wird in den Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung die Frage 29 ergänzt. Die Antwortoptionen zu diesen Fragen bilden Handlungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Richtlinienvorgabe zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt ab.
Durch die Ergänzung der Fragen entstehen neue Informationspflichten für Leistungserbringer, die zu jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von geschätzt 7.362 Euro bei jährlicher Stichprobenziehung von 2,5% in der vertragsärztlichen Versorgung und 2.946 Euro in der vertragszahnärztlichen Versorgung führen. Bei zweijähriger Stichprobenziehung von 4% reduzieren sich die jährlichen Bürokratiekosten entsprechend.
Der Beschlussentwurf wurde von der Arbeitsgruppe QM und dem Unterausschuss Qualitätssicherung beraten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde zum Stellungnahmeverfahren eingeladen, gab jedoch keine Stellungnahme ab. Die Patientenvertretung und die Ländervertretung tragen den Beschluss mit. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundeszahnärztekammer äußerten keine Bedenken.
Kernpunkte:
- Entscheidung: Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL)
- Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Datum: 18. Januar 2024
- Richtlinie: Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL)
- Thema: Anpassung der Anlagen 1 und 2 der QM-RL
- Grund: Weiterentwicklung der Erhebung zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, Umsetzung von Vorgaben zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt (QM-RL-Ergänzung vom 16. Juli 2020)
- Inhaltliche Änderung: Ergänzung der Fragen 27 (Anlage 1, vertragsärztlich) und 29 (Anlage 2, vertragszahnärztlich) zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt
- Bürokratiekosten: Entstehung neuer Informationspflichten und damit verbundener jährlicher Bürokratiekosten
- Verfahren: Beratung durch AG QM und Unterausschuss QS, Stellungnahmeverfahren (keine Stellungnahme vom BfDI), Zustimmung der Patienten- und Ländervertretung, keine Bedenken der weiteren beteiligten Organisationen.
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