Psychotherapie-Richtlinie: Anwendung der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Systemischen Therapie

21. März 2024Psychotherapie und psychiatrische VersorgungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Methode „Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing“ (EMDR) innerhalb der Psychotherapie-Richtlinie. Ziel ist es, EMDR bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen nun auch als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Systemischen Therapie zu ermöglichen.

Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:

  • Anlage Abschnitt I Nummer 3 – Es wird klargestellt, dass EMDR nicht nur im Rahmen der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie, sondern nun zusätzlich auch innerhalb der Systemischen Therapie angewendet werden kann.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erweitert die Psychotherapie-Richtlinie um die Anwendung der Methode EMDR (Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing) im Rahmen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen. Ziel ist es, Patienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) diese wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode nun auch als festen Bestandteil systemischer Behandlungskonzepte zugänglich zu machen. Damit wird die Systemische Therapie den anderen Richtlinienverfahren (wie der Verhaltenstherapie) gleichgestellt, sofern die behandelnden Therapeuten über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügen.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 6523