Freigabe des Abschlussberichts vom BQS Institut zur Veröffentlichung: Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

21. März 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. März 2024 beschlossen, den Abschlussbericht des BQS Instituts zur Evaluation der "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme" (üFMS-B) zur Veröffentlichung freizugeben. Der Bericht, datiert vom 19. Dezember 2023, bewertet die Auswirkungen dieser Bestimmung, die seit 2016 in Kraft ist.

Die Evaluation kommt zu folgenden zentralen Punkten:

  • Umsetzung: 9 üFMS-Anbieter erfüllen die Anforderungen der üFMS-B, einschließlich Datenschutz. Die Teilnahme von Krankenhäusern an konformen Systemen ist gestiegen.
  • Zielerreichung: üFMS tragen nur teilweise dazu bei, Risiken und Fehlerquellen flächendeckend zu erkennen und zu vermeiden. Viele Krankenhäuser sehen üFMS aber als sinnvolle Ergänzung zu internen Fehlermeldesystemen (CIRS).
  • Qualität: Die Qualität der Meldungen und Fachkommentare ist heterogen und könnte verbessert werden. Krankenhäuser wünschen sich praxisorientiertere und strukturiertere Fachkommentare.
  • Patientensicherheit: Knapp ein Drittel der Krankenhäuser berichtet von einer Reduktion vermeidbarer Schäden durch üFMS-basierte Maßnahmen.
  • Hindernisse: Hauptsächlich finanzielle Engpässe der Anbieter und die Qualität der Meldungen durch die Krankenhäuser werden als Hindernisse genannt.
  • Empfehlungen: Die Evaluation empfiehlt u.a. einen transparenteren Zugang, die Umbenennung in "Berichts- und Lernsystem", die Klärung der langfristigen Finanzierung und die stärkere Berücksichtigung des Zusammenspiels von CIRS und üFMS.

Fazit: Die üFMS-B wird von konformen Systemen umgesetzt, es gibt aber noch Verbesserungspotenzial bei der flächendeckenden Zielerreichung und der Qualität der Meldungen und Rückmeldungen. Die Kombination aus internen CIRS und üFMS wird als Mehrwert gesehen, jedoch ist die vollständige Ausschöpfung des Potentials der üFMS noch nicht erreicht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6530