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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 7 – Gehirn und periphere Nerven

10. April 2024Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Berichterstattung über die Prüfergebnisse gemäß § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V für die Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7: Gehirn und periphere Nerven der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL). Der G-BA zieht darin eine Zwischenbilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der ASV-Teams sowie der Patientenzahlen zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Anlage.

  • Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7 – Der Bericht stellt fest, dass zum Stichtag 03. April 2024 bundesweit acht ASV-Teams insgesamt 330 Quartalspatienten versorgten, wobei aufgrund der im ersten Halbjahr 2025 auslaufenden Übergangsfrist mit einem weiteren Anstieg der Zahlen zu rechnen ist.
  • Anlage 1.1 a) bis 2 o) – Der Beschluss enthält zudem eine umfassende statistische Aktualisierung der Team- und Patientenzahlen für alle weiteren bereits in Kraft getretenen Anlagen der ASV-RL, um die Auswirkungen auf die Versorgungssituation darzustellen.
  • § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V – In Erfüllung des gesetzlichen Prüfauftrags wird dargelegt, dass derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die Qualität und Wirtschaftlichkeit getroffen werden können, die ASV sich jedoch als Versorgungsform etabliert hat.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6559