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DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Herzinsuffizienz (Anlagen 13 und 14)

18. April 2024Disease-Management-ProgrammeDisease-Management-ProgrammeIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dient der umfassenden Aktualisierung der Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz innerhalb der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL).

  • Anlage 13 – Diese Anlage wird vollständig neu gefasst und definiert die medizinischen Anforderungen an das DMP Herzinsuffizienz neu; dies umfasst aktualisierte diagnostische Kriterien (LVEF ≤ 40 %), angepasste Therapieziele, detaillierte Empfehlungen zur medikamentösen Stufentherapie (u. a. Berücksichtigung von ARNI und SGLT2-Inhibitoren), Vorgaben zum Telemonitoring sowie neue Qualitätsziele und Evaluationsparameter.
  • Anlage 14 – Diese Anlage wird neu gefasst und legt den aktualisierten Datensatz für die Dokumentation der Behandlung fest, wobei insbesondere die Erfassung der medikamentösen Zieldosierungen (ACE-Hemmer, Betablocker, MRA), der Einsatz von SGLT2-Inhibitoren sowie Angaben zum körperlichen Training und Gewichtsprotokoll angepasst wurden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 18. April 2024:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss aktualisiert die Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) für chronische Herzinsuffizienz gemäß dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft (insb. NVL Herzinsuffizienz 2023). Ziel ist die Optimierung der Behandlungsqualität durch Anpassung der Therapieempfehlungen, des Monitorings und der Qualitätssicherungsziele.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Betroffen sind gesetzlich versicherte Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (NYHA I–IV). Die Änderungen umfassen die medikamentöse Therapie, körperliches Training, Tabakentwöhnung, Telemonitoring sowie spezifische Dokumentations- und Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Wichtige Änderungen

  • Medikation: Einführung der SGLT2-Inhibitoren als Teil der prognoseverbessernden Therapie und Empfehlungen zur Vierfachkombination.
  • Telemonitoring: Komplette Neufassung der Regelungen unter Verweis auf die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL).
  • Digitale Anwendungen (DiGA): Nach Prüfung wurden aktuell keine digitalen Anwendungen (wie Apps) in das DMP aufgenommen, da ausreichende Evidenzstudien zum Patientennutzen fehlten.
  • Qualitätssicherung: Neue Indikatoren fokussieren nun stärker auf die Kombinationstherapie (mind. zwei Wirkstoffe) und die konsequente Aufdosierung bis zur Zieldosis.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 6574