Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung von Verweisen
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 20. Juni 2024 beschlossen, die Rehabilitations-Richtlinie anzupassen. Ziel ist die Aktualisierung von Verweisen. Konkret werden in § 4 Abs. 1 Satz 3 und in Anlage I Kapitel 1 Nummer 3 der Richtlinie alte Links zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und zur Systematik der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) sowie ein Hinweis auf das DIMDI gestrichen. Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Betroffen sind alle Patientengruppen, für die die Rehabilitations-Richtlinie gilt.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA hat eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen, um veraltete und nicht mehr funktionierende Internetverweise zu aktualisieren. Betroffen sind Verweise auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und die Systematik der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) zu personbezogenen Faktoren im bio-psycho-sozialen Modell. Die wesentliche Änderung ist die Streichung dieser Verweise in § 4 Absatz 1 Satz 3 und Anlage 1 der Reha-RL, ohne dass sich die inhaltliche Rechtslage oder die Informationspflichten für Leistungserbringer ändern. Ziel ist die Bereinigung der Richtlinie von obsoleten Links.
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