Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung, Qualitätssicherungs-Richtlinie bronchoskopische Lungenvolumenreduktion: Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Einlage von Spiralen (Coils) beim schweren Lungenemphysem

17. Oktober 2024Stationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat am 17. Oktober 2024 Änderungen an den Richtlinien zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion (BLVR) beim schweren Lungenemphysem beschlossen. Ziel ist die Präzisierung der Anwendungsbedingungen für die BLVR mittels Coils. Die wichtigste Änderung betrifft Patient:innen mit einem Residualvolumen unter 225 % vom Soll, bei denen die Coil-Behandlung nun nur noch in Ausnahmefällen erfolgen soll. Gleichzeitig entfällt die bisherige Mindestanforderung von 225 % Residualvolumen für die allgemeine BLVR-Versorgung, und eine Aussetzung der Bewertung von Coils wird aufgehoben.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat beschlossen, die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Spiralen (Coils) beim schweren Lungenemphysem auch für Patienten mit einem pulmonalen Residualvolumen von unter 225% vom Soll als Kassenleistung anzuerkennen. Ziel ist es, diesen Patienten eine Behandlungsoption zu ermöglichen, wenn etablierte Therapien nicht infrage kommen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten mit schwerem Lungenemphysem, insbesondere jene, bei denen das pulmonale Residualvolumen unter 225% vom Soll liegt und für die andere Behandlungsoptionen (chirurgische Verfahren, Ventile) nicht geeignet sind. Die Leistung ist die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mit Coils.

Wichtige Änderungen: Die bisherige Begrenzung auf Patienten mit einem Residualvolumen von mindestens 225% vom Soll wird aufgehoben. Die Indikationsstellung in der QS-RL BLVR wird um eine methodenspezifische Regelung ergänzt, die die Anwendung in Ausnahmefällen bei niedrigerem Residualvolumen ermöglicht, jedoch eine besonders sorgfältige Abwägung und Aufklärung erfordert.

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Beschluss-ID: 6875