MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Bericht über die im Jahr 2023 durchgeführten Qualitätskontrollen
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Oktober 2024 beschlossen, den Bericht des Medizinischen Dienstes Bund (MDB) über die im Jahr 2023 durchgeführten Qualitätskontrollen zu veröffentlichen. Dieser Bericht, erstellt gemäß § 16 Teil A der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL), gibt einen Überblick über Umfang und Ergebnisse der Qualitätskontrollen, die der MDB im Auftrag des G-BA durchgeführt hat.
Der Bericht analysiert Kontrollen in verschiedenen Bereichen, die durch den Besonderen Teil (Teil B) der MD-QK-RL abgedeckt sind. Dazu gehören:
- Abschnitt 2: Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsanforderungen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V (verschiedene QS-Richtlinien wie Früh- und Reifgeborene, Bauchaortenaneurysma, Herzklappeninterventionen etc.). Diese Kontrollen waren meist anlassbezogen und zeigten, dass in vielen Fällen (ca. 35%) die Anforderungen nicht vollständig erfüllt waren, häufig aufgrund von Personalmängeln.
- Abschnitt 3: Kontrolle der Einhaltung der Notfallstufenregelungen gemäß § 136c Absatz 4 SGB V. Stichprobenprüfungen zeigten auch hier, dass ein signifikanter Anteil (ca. 28%) der Krankenhäuser die Anforderungen nicht erfüllte, insbesondere im Bereich der Prozessqualität und teilweise Personal.
- Abschnitt 4: Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsanforderungen bei der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) gemäß § 136a Absatz 5 SGB V. Anlassbezogene Kontrollen zeigten hier eine hohe Erfüllungsquote (ca. 95%), wobei Nicht-Erfüllung oft auf Prozesse und Infrastruktur zurückzuführen war.
- Abschnitt 5: Kontrolle der Einhaltung der Personalanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V. Erstmals durchgeführte Stichprobenprüfungen zeigten hier die niedrigste Erfüllungsquote (ca. 20%), mit deutlichen Personaldefiziten als Hauptursache. Einrichtungen der Psychosomatik wurden aufgrund einer Ausnahmeregelung in der PPP-RL mehrheitlich als "nicht beurteilbar" eingestuft.
Der Bericht basiert auf Datenübermittlungen der Medizinischen Dienste der Länder und einer zusätzlichen Befragung, insbesondere zur PPP-RL. Die Medizinischen Dienste äußerten den Wunsch nach klareren Formulierungen in den Qualitätsrichtlinien, um die Prüfungen zu vereinfachen. Personalmangel wurde als ein durchgängiges Problem bei der Nichterfüllung der Qualitätsanforderungen identifiziert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bericht die Ergebnisse der Qualitätskontrollen des MDB für 2023 zusammenfasst und zeigt, dass in verschiedenen Bereichen der stationären Versorgung Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen besteht, insbesondere im Bereich der Personalausstattung. Der Bericht wird auf der G-BA Webseite veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr