Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)

06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 6. November 2024 ändert die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser. Konkret wird Anhang 1 (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2023 angepasst.

Die Änderung betrifft den Abschnitt 6.2.1.3 "Fallzahl" im Element "QS-Ergebnis". Dabei werden in der Spalte "Inhalt/Form" für die Elemente "Beobachtete Ereignisse" und "Erwartete_Ereignisse" die bisherigen Werte "100.000" bzw. "100.000,00" auf "1.000.000.000" bzw. "1.000.000.000,00" erhöht.

Die Änderung tritt am 6. November 2024 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Zusammengefasst: Der G-BA passt die Datensatzbeschreibung für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für 2023 an und erhöht darin die numerischen Werte für "Beobachtete Ereignisse" und "Erwartete_Ereignisse" im Bereich "Fallzahl" erheblich (von 100.000 auf 1 Milliarde). Diese Änderung ist sofort wirksam und die Gründe dafür sind online einsehbar.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Die Änderung betrifft die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) und konkret den Anhang 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung). Die Rechtsgrundlage bildet § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V.

Die Änderung bezieht sich auf das DeQS-RL-Verfahren 1 (QS PCI - Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie) und betrifft die Qualitätsindikatoren 56005, 56006 und 56007. Aufgrund einer Änderung des Berechnungsverfahrens dieser Indikatoren wurde eine Anpassung der technisch möglichen Wertebereichsobergrenze von 100.000 auf 1.000.000.000 notwendig. Dies war erforderlich, da der Zähler der Indikatoren nun als "Dosis-Flächen-Produkt in cGy x cm²" definiert ist und nicht mehr wie zuvor als Anzahl der Fälle mit Überschreitung bestimmter Schwellenwerte.

Die Änderung wurde am 6. November 2024 vom Unterausschuss Qualitätssicherung beschlossen und von der Patientenvertretung sowie der Ländervertretung mitgetragen. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat und die Bundespsychotherapeutenkammer äußerten keine Bedenken. Es entstehen keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer.

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Beschluss-ID: 6893