Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser

06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), genauer des Unterausschusses Qualitätssicherung, vom 6. November 2024, betrifft die Aktualisierung von Servicedateien für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2023.

Kernpunkte des Beschlusses:

  • Grund: Die Aktualisierung ist notwendig aufgrund von Änderungen in den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R).
  • Inhalt der Aktualisierung: Es werden zwei Anlagen aktualisiert und veröffentlicht:
    • Anlage 1: XML-Schemadatei für den Berichtsteil C-1.
    • Anlage 2: Servicedatei "Maschinenverwertbarer Qualitätsbericht 2023 – Änderungen gegenüber 2022", die Änderungen zum Vorjahr darstellt.
  • Wichtig: Bei Widersprüchen zwischen den Servicedateien und den Qb-R gelten die Regelungen der Qb-R.
  • Verantwortlich: Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA hat den Beschluss im Auftrag des G-BA gefasst.

Kurz gesagt: Der G-BA aktualisiert Servicedateien für die Qualitätsberichte 2023 der Krankenhäuser, um Änderungen in den dazugehörigen Regelungen (Qb-R) abzubilden. Betroffen sind eine XML-Schemadatei und eine Datei, die die Änderungen zum Vorjahr zusammenfasst. Bei Unklarheiten sind die Qb-R maßgeblich.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6894