Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), genauer des Unterausschusses Qualitätssicherung, vom 6. November 2024, betrifft die Aktualisierung von Servicedateien für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2023.
Kernpunkte des Beschlusses:
- Grund: Die Aktualisierung ist notwendig aufgrund von Änderungen in den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R).
- Inhalt der Aktualisierung: Es werden zwei Anlagen aktualisiert und veröffentlicht:
- Anlage 1: XML-Schemadatei für den Berichtsteil C-1.
- Anlage 2: Servicedatei "Maschinenverwertbarer Qualitätsbericht 2023 – Änderungen gegenüber 2022", die Änderungen zum Vorjahr darstellt.
- Wichtig: Bei Widersprüchen zwischen den Servicedateien und den Qb-R gelten die Regelungen der Qb-R.
- Verantwortlich: Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA hat den Beschluss im Auftrag des G-BA gefasst.
Kurz gesagt: Der G-BA aktualisiert Servicedateien für die Qualitätsberichte 2023 der Krankenhäuser, um Änderungen in den dazugehörigen Regelungen (Qb-R) abzubilden. Betroffen sind eine XML-Schemadatei und eine Datei, die die Änderungen zum Vorjahr zusammenfasst. Bei Unklarheiten sind die Qb-R maßgeblich.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
Verknüpfte Richtlinien
Beschluss-ID: 6894