Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen

06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung von Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten zum Thema Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen.

Hintergrund und Zweck:

  • Der G-BA plant, Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation in die Liste der planbaren Eingriffe aufzunehmen, für die ein Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht.
  • Die Entscheidungshilfen sollen Patientinnen und Patienten helfen, die Vor- und Nachteile dieser Eingriffe im Vergleich zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten abzuwägen.

Inhalt der Entscheidungshilfen:

  • Darstellung der wesentlichen alternativen Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich Beobachtung, sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile.
  • Berücksichtigung der individuellen Krankengeschichte und persönlichen Situation der Patienten.
  • Erstellung nach IQWiG-Methoden für Gesundheitsinformationen und ggf. Aktualisierung nach aktuellem medizinischen Stand.
  • Veröffentlichung online auf gesundheitsinformation.de sowie als herunterladbare und druckbare Dokumente.

Weitere Pflichten des IQWiG:

  • Beachtung der Verfahrensordnung des G-BA.
  • Regelmäßige Berichterstattung über den Bearbeitungsstand.
  • Verfügbarkeit für Rückfragen des G-BA.
  • Wahrung der Vertraulichkeit.
  • Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften.
  • Sicherstellung der Nutzbarkeit der Ergebnisse für den G-BA und Freistellung des G-BA von Ansprüchen Dritter.

Abgabetermin:

  • Die Entscheidungshilfe soll dem G-BA innerhalb von zwölf Monaten nach Plenumsbeschluss übermittelt werden, idealerweise früher, falls mehrere Entscheidungshilfen erstellt werden.

Kurz gesagt: Der G-BA beauftragt das IQWiG, Patienten-Entscheidungshilfen zur Karotis-Revaskularisation zu erstellen, um die Patienten im Rahmen des geplanten Zweitmeinungsverfahrens besser zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6895