Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen
06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung von Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten zum Thema Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen.
Hintergrund und Zweck:
- Der G-BA plant, Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation in die Liste der planbaren Eingriffe aufzunehmen, für die ein Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht.
- Die Entscheidungshilfen sollen Patientinnen und Patienten helfen, die Vor- und Nachteile dieser Eingriffe im Vergleich zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten abzuwägen.
Inhalt der Entscheidungshilfen:
- Darstellung der wesentlichen alternativen Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich Beobachtung, sowie deren jeweilige Vor- und Nachteile.
- Berücksichtigung der individuellen Krankengeschichte und persönlichen Situation der Patienten.
- Erstellung nach IQWiG-Methoden für Gesundheitsinformationen und ggf. Aktualisierung nach aktuellem medizinischen Stand.
- Veröffentlichung online auf gesundheitsinformation.de sowie als herunterladbare und druckbare Dokumente.
Weitere Pflichten des IQWiG:
- Beachtung der Verfahrensordnung des G-BA.
- Regelmäßige Berichterstattung über den Bearbeitungsstand.
- Verfügbarkeit für Rückfragen des G-BA.
- Wahrung der Vertraulichkeit.
- Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften.
- Sicherstellung der Nutzbarkeit der Ergebnisse für den G-BA und Freistellung des G-BA von Ansprüchen Dritter.
Abgabetermin:
- Die Entscheidungshilfe soll dem G-BA innerhalb von zwölf Monaten nach Plenumsbeschluss übermittelt werden, idealerweise früher, falls mehrere Entscheidungshilfen erstellt werden.
Kurz gesagt: Der G-BA beauftragt das IQWiG, Patienten-Entscheidungshilfen zur Karotis-Revaskularisation zu erstellen, um die Patienten im Rahmen des geplanten Zweitmeinungsverfahrens besser zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
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Beschluss-ID: 6895