Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2025

06. November 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 6. November 2024 betrifft eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie. Konkret wird Anlage 1 der Richtlinie angepasst, indem die dortigen Angaben zu "ICD-10-GM 2024" durch "ICD-10-GM 2025" ersetzt werden. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die tragenden Gründe für diesen Beschluss werden auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Kurz gesagt: Die Richtlinie zur Kinderonkologie wird angepasst, um die aktualisierte ICD-10-GM Version von 2025 in Anlage 1 zu berücksichtigen. Die Änderung wird am 1. Januar 2025 wirksam.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA beschließt eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL), um die in Anlage 1 enthaltenen ICD-Kodes an die Version ICD-10-GM 2025 anzupassen. Die Änderung betrifft die Liste 2 der Anlage 1 (Nicht onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen). Konkret wird der Viersteller E88.0 (Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels) in zwei neue Subkodes differenziert:

  • E88.00 Alpha-1-Antitrypsinmangel
  • E88.08 Sonstige Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels (inkl. Bisalbuminämie)

Diese Anpassung erfolgt aufgrund der jährlichen Überarbeitung der ICD-10-GM durch das BfArM, verändert aber weder den Inhalt noch den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Beschluss wurde am 6. November 2024 vom Unterausschuss Qualitätssicherung gefasst und von der Patientenvertretung sowie der Ländervertretung mitgetragen. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken. Es entstehen keine neuen Informationspflichten oder Bürokratiekosten für Leistungserbringer.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 6897