Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2023 der KBV

22. November 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2024 beschlossen, den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das Jahr 2023 zu veröffentlichen.

Der Bericht und eine Kommentierung des G-BA dazu werden auf der Internetseite des G-BA zugänglich gemacht.

Die Kommentierung des G-BA hebt folgende Punkte hervor:

  • Der Bericht der KBV ist frist- und formgerecht eingegangen und übersichtlich.
  • Die Stichprobenprüfungen 2023 erfolgten gemäß den aktuellen Qualitätsprüfungs- und Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien (QP-RL und QB-RLen) in den Bereichen Röntgendiagnostik, Kernspintomographie und Arthroskopie.
  • Die Anzahl der Stichprobenprüfungen ist leicht gestiegen, der angestrebte Stichprobenumfang von 4% wurde aber nicht überall erreicht, hauptsächlich wegen Personalengpässen und Digitalisierungsproblemen.
  • Seit der neuen QP-RL werden Mängelanalysen durchgeführt, um Weiterentwicklungsbedarf der QB-RLen zu identifizieren. Basis sind Prüfungen mit "erheblichen" oder "schwerwiegenden" Beanstandungen.
  • In der Röntgendiagnostik gab es 6,2%, in der Kernspintomographie 3,3% und in der Arthroskopie 24,5% solcher Ergebnisse. In der Röntgendiagnostik werden häufig "inadäquate Einblendung" und "nicht fachgerechte Indikationsstellung" bemängelt.
  • Die Vorgaben zur Besetzung der Qualitätssicherungskommissionen wurden umgesetzt. Krankenkassenvertreter beteiligen sich weiterhin selten.
  • In der Röntgendiagnostik wurde der Prüfumfang von den meisten KVen erfüllt, die Mängelquote bei Routineprüfungen ist stabil und tendenziell verbessernd. Häufigste Mängel sind "inadäquate Einblendung" und "nicht fachgerechte Indikationsstellung". Maßnahmen umfassen Empfehlungen, Beratungsgespräche, Nichtvergütungen und Genehmigungswiderrufe.
  • In der Kernspintomographie wurde der Prüfumfang von den meisten KVen erfüllt, die Mängelquote ist weiterhin sehr gering. Häufige Mängel sind "fehlerhafte Beurteilung des Befundes" und "inadäquates Untersuchungsvolumen". Maßnahmen sind Empfehlungen, Beratungsgespräche, Nichtvergütungen und Kolloquien.
  • In der Arthroskopie wurde der Prüfumfang fast überall erfüllt. Der Anteil erheblicher Beanstandungen bei Routineprüfungen stieg, schwerwiegende sanken. Anlassbezogene Prüfungen (v.a. bei Neugenehmigungen) zeigen höhere Mängelquoten, die laut KBV oft auf Dokumentationsunterschiede zwischen stationärem und ambulantem Sektor zurückgehen und nicht die Ergebnisqualität widerspiegeln. Häufige Mängel sind "nicht fachgerechte Auswahl der Intervention" und "kein postoperativer Befund". Maßnahmen sind Empfehlungen, Beratungsgespräche, Nichtvergütungen und Kolloquien. Die KBV stellt Informationsmaterialien bereit und plant den Austausch mit Fachverbänden zur Qualitätsförderung.

Der Bericht der KBV selbst fasst zusammen:

  • Qualitätsprüfungen durch Stichproben werden von den KVen durchgeführt, um die Qualität der vertragsärztlichen Versorgung zu sichern.
  • Der Bericht stellt die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen 2023 in den Bereichen Röntgendiagnostik, Kernspintomographie und Arthroskopie vor, basierend auf den neuen Richtlinien von 2019/2020.
  • Er zeigt fachliche Mängelarten bei "erheblichen" oder "schwerwiegenden" Beanstandungen auf.
  • Im Jahr 2023 wurden 1.190 Ärzte geprüft, davon 1.042 in Routineprüfungen. Der Prüfumfang betrug 4,8% in der Röntgendiagnostik, 4,1% in der Kernspintomographie und 5,8% in der Arthroskopie.
  • Der Anteil der Routineprüfungen mit "keinen oder geringen Beanstandungen" betrug 94,3% in der Röntgendiagnostik, 97,2% in der Kernspintomographie und 80,8% in der Arthroskopie.
  • Detaillierte Ergebnisse sind in den nachfolgenden Kapiteln und Anhängen zu finden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 6927