Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aussetzung des Leistungsbereichs Kernspintomographie
Zusammenfassung
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Qualitätsbeurteilung für den Leistungsbereich Kernspintomographie auszusetzen.
Wichtigste Punkte:
- Aussetzung ab 2025: Ab dem Kalenderjahr 2025 finden keine Qualitätsprüfungen im Bereich Kernspintomographie mehr statt. Dies betrifft auch die Berichtspflichten zu diesen Prüfungen.
- Befristung: Die Aussetzung ist nicht dauerhaft. Der G-BA wird bis Ende 2028 entscheiden, ob und ab wann (voraussichtlich ab 2030) die Qualitätsprüfungen wiederaufgenommen werden.
- Inkrafttreten: Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
- Begründung: Die detaillierten Gründe für diesen Beschluss sind auf der Webseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.
Kurz gesagt: Die Qualitätsprüfung für Kernspintomographie wird ab 2025 vorerst ausgesetzt, mit einer möglichen Wiederaufnahme ab 2030, über die bis Ende 2028 entschieden wird.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA beschließt eine Änderung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL). Die Anwendung der normativen Vorgaben zu Qualitätsprüfungen im Leistungsbereich Kernspintomographie wird ab 2025 ausgesetzt, da die Prüfergebnisse seit über zehn Jahren dauerhaft sehr gut sind. Im Jahr 2023 gab es bei 177 Routineprüfungen in 88,7% keine und in 8,5% nur geringe Beanstandungen.
Die Aussetzung bedeutet konkret:
- Keine Festlegung von Prüfquartalen und keine Stichprobenprüfungen ab 2025
- Wegfall der Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung von mindestens 4% der abrechnenden Ärzte
- Keine Berichterstattungspflicht mehr für Prüfungen ab 2025
Prüfungen aus 2024 müssen noch ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen werden. Der G-BA wird 2028 beraten, ob fachliche oder medizinische Gründe für eine Wiederaufnahme der Qualitätsprüfungen ab 2030 vorliegen.
Durch die Aussetzung reduzieren sich die jährlichen Bürokratiekosten um circa 22.012 Euro. Die Patientenvertretung, Ländervertretung sowie andere beteiligte Organisationen unterstützen den Beschluss bzw. äußerten keine Bedenken.
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