Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2025

04. Dezember 2024QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Dezember 2024 eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma beschlossen. Diese Änderung betrifft die Anlage 1 der Richtlinie und passt diese an die ICD-10-GM Version 2025 und den OPS 2025 an.

Konkret werden in der Tabelle von Anlage 1 die bisherigen Versionsangaben „ICD-10-GM Version 2024“ und „OPS Version 2024“ durch „ICD-10-GM Version 2025“ und „OPS Version 2025“ ersetzt.

Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Begründung für diesen Beschluss wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Zusammengefasst: Der Beschluss aktualisiert die Kodierungslisten (ICD-10-GM und OPS) in Anlage 1 der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma auf die Versionen von 2025. Die Änderung wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) wurde an die aktualisierten Versionen der ICD-10-GM 2025 (Stand: 13. September 2024) und des OPS 2025 (Stand: 18. Oktober 2024) angepasst. Die bestehenden Kodes in der Anlage 1 der Richtlinie haben sich dabei inhaltlich nicht geändert, es wurden lediglich die Jahreszahlen in der Tabelle aktualisiert.

Die Anpassung erfolgte auf Basis der Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 4. Oktober und 28. Oktober 2024. Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat die Änderung am 4. Dezember 2024 beschlossen, nachdem der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat keine Bedenken äußerten. Die Patientenvertretung und die Ländervertretung trugen den Beschluss mit.

Da keine neuen oder geänderten Informationspflichten für Leistungserbringer entstehen, fallen keine zusätzlichen Bürokratiekosten an.

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Beschluss-ID: 6949