Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für ein QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung

19. Dezember 2024GeschäftsordnungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Geschäftsordnung zu ändern, um die Bezeichnung eines Qualitätssicherungsverfahrens anzupassen. Konkret wird der Titel des QS-Verfahrens von "Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis" auf "Diagnostik und Therapie der Sepsis" gekürzt. Diese Änderung betrifft die Qualitätssicherung bei der Behandlung von Sepsis und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA-Beschluss vom 19. Dezember 2024 ändert die Geschäftsordnung, um die Stimmrechte für ein Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Sepsis-Behandlung anzupassen. Ziel ist es, die Bezeichnung des Verfahrens präziser zu gestalten und auf die aktuell relevanten Aspekte Diagnostik und Therapie zu fokussieren.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Sepsis, da das QS-Verfahren die Qualität der Diagnostik und Therapie dieser Erkrankung in zugelassenen Krankenhäusern und der vertragsärztlichen Versorgung verbessern soll.

Wichtige Änderungen: Die wesentliche Änderung ist die Umbenennung des zukünftigen QS-Verfahrens von "Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis" in "Diagnostik und Therapie der Sepsis". Die Nachsorge wird aus dem Verfahrenstitel entfernt, da sie aktuell weder in den Qualitätsindikatoren noch in den Kennzahlen des Verfahrens berücksichtigt wird. Die Stimmrechte der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) bleiben für dieses Verfahren bestehen. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.

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Beschluss-ID: 6968