PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA Beschluss ändert die PAR-Richtlinie, um die Nachsorge (UPT) bei Parodontitis zu optimieren und die Häufigkeit bestimmter Leistungen an den Schweregrad der Erkrankung anzupassen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Patienten mit Parodontitis, die eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) erhalten. Die UPT-Leistungen umfassen nun explizit die Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten.
Wichtige Änderungen:
- UPT-Leistungen: Die Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten wird als eigenständige UPT-Leistung eingeführt.
- Frequenz der UPT: Die Häufigkeit der UPT-Leistungen (z.B. professionelle Zahnreinigung) wird nun an den Grad der Parodontalerkrankung (A, B, C) angepasst, mit spezifischen Mindestabständen zwischen den Behandlungen.
- UPT-Zeitraum: Der UPT-Zeitraum bleibt zwei Jahre, aber die Möglichkeit einer Verlängerung wird präzisiert.
- Dokumentationspflicht: Die Dokumentationspflicht für die UPT wird von zwei auf fünf Jahre verlängert.
Inkrafttreten: Die Änderungen in Abschnitt I treten am 1. Juli 2025 in Kraft, die Änderung in Abschnitt II (Dokumentationspflicht) bereits am 1. Januar 2025.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA hat eine Änderung der PAR-Richtlinie beschlossen, um die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) zu optimieren und die Evaluation der Richtlinie anzupassen.
Hauptinhalt und Ziel:
- UPT: Die Regelungen zur Frequenz der UPT-Leistungen wurden präzisiert, indem die Anknüpfung an konkrete Kalenderzeiträume (Kalenderjahr, -halbjahr, -tertial) entfällt. Stattdessen werden die Leistungen nun eindeutig nach dem Grad der Parodontalerkrankung (A, B, C) und festen Mindestabständen definiert, um Unklarheiten in der praktischen Anwendung zu beseitigen. Die Gesamtdauer des UPT-Zeitraums von zwei Jahren bleibt unverändert.
- Evaluation: Der Beginn der Evaluation der PAR-Richtlinie wird vom 30. Juni 2023 auf den 01. Juli 2026 verschoben. Dies geschieht, da aufgrund der COVID-19-Pandemie und des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum ursprünglichen Zeitpunkt nicht genügend aussagekräftige Abrechnungsdaten für eine fundierte Evaluation vorlagen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen:
- Patienten mit Parodontitis, die eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) erhalten.
Wichtige Änderungen:
- Wegfall der kalendarischen Zuordnung für UPT-Frequenzen: Die Häufigkeit der UPT-Leistungen richtet sich nun ausschließlich nach dem Grad der Erkrankung und festen Mindestabständen (z.B. Grad A: bis zu 2x mit 10 Monaten Abstand; Grad B: bis zu 4x mit 5 Monaten Abstand; Grad C: bis zu 6x mit 3 Monaten Abstand).
- Verschiebung des Evaluationsbeginns: Die Evaluation der PAR-Richtlinie startet erst am 01. Juli 2026, um eine ausreichende und aussagekräftige Datenbasis zu gewährleisten.
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