PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14

19. Dezember 2024Zahnärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA Beschluss ändert die PAR-Richtlinie, um die Nachsorge (UPT) bei Parodontitis zu optimieren und die Häufigkeit bestimmter Leistungen an den Schweregrad der Erkrankung anzupassen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Patienten mit Parodontitis, die eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) erhalten. Die UPT-Leistungen umfassen nun explizit die Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten.

Wichtige Änderungen:

  • UPT-Leistungen: Die Messung von Sondierungstiefen und Sondierungsbluten wird als eigenständige UPT-Leistung eingeführt.
  • Frequenz der UPT: Die Häufigkeit der UPT-Leistungen (z.B. professionelle Zahnreinigung) wird nun an den Grad der Parodontalerkrankung (A, B, C) angepasst, mit spezifischen Mindestabständen zwischen den Behandlungen.
  • UPT-Zeitraum: Der UPT-Zeitraum bleibt zwei Jahre, aber die Möglichkeit einer Verlängerung wird präzisiert.
  • Dokumentationspflicht: Die Dokumentationspflicht für die UPT wird von zwei auf fünf Jahre verlängert.

Inkrafttreten: Die Änderungen in Abschnitt I treten am 1. Juli 2025 in Kraft, die Änderung in Abschnitt II (Dokumentationspflicht) bereits am 1. Januar 2025.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat eine Änderung der PAR-Richtlinie beschlossen, um die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) zu optimieren und die Evaluation der Richtlinie anzupassen.

Hauptinhalt und Ziel:

  • UPT: Die Regelungen zur Frequenz der UPT-Leistungen wurden präzisiert, indem die Anknüpfung an konkrete Kalenderzeiträume (Kalenderjahr, -halbjahr, -tertial) entfällt. Stattdessen werden die Leistungen nun eindeutig nach dem Grad der Parodontalerkrankung (A, B, C) und festen Mindestabständen definiert, um Unklarheiten in der praktischen Anwendung zu beseitigen. Die Gesamtdauer des UPT-Zeitraums von zwei Jahren bleibt unverändert.
  • Evaluation: Der Beginn der Evaluation der PAR-Richtlinie wird vom 30. Juni 2023 auf den 01. Juli 2026 verschoben. Dies geschieht, da aufgrund der COVID-19-Pandemie und des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum ursprünglichen Zeitpunkt nicht genügend aussagekräftige Abrechnungsdaten für eine fundierte Evaluation vorlagen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen:

  • Patienten mit Parodontitis, die eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) erhalten.

Wichtige Änderungen:

  • Wegfall der kalendarischen Zuordnung für UPT-Frequenzen: Die Häufigkeit der UPT-Leistungen richtet sich nun ausschließlich nach dem Grad der Erkrankung und festen Mindestabständen (z.B. Grad A: bis zu 2x mit 10 Monaten Abstand; Grad B: bis zu 4x mit 5 Monaten Abstand; Grad C: bis zu 6x mit 3 Monaten Abstand).
  • Verschiebung des Evaluationsbeginns: Die Evaluation der PAR-Richtlinie startet erst am 01. Juli 2026, um eine ausreichende und aussagekräftige Datenbasis zu gewährleisten.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 6994