Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Validierungsverfahren gemäß QFR-RL für das Erfassungsjahr 2022

16. Januar 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Text beinhaltet einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Januar 2025 zur Freigabe eines Berichts des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Der Bericht bezieht sich auf die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) für das Erfassungsjahr 2022.

Kernpunkte des Beschlusses und des Kommentars:

  • Freigabe des Berichts: Der G-BA beschließt, den Bericht des IQTIG zum Erfassungsjahr 2022 sowie einen Kommentar des G-BA dazu zu veröffentlichen. Beide Dokumente (Bericht und Kommentar) werden auf der Webseite des IQTIG (www.iqtig.org) zugänglich gemacht.

  • Validierungsverfahren: Der Bericht und der Kommentar befassen sich mit einem Validierungsverfahren, das durchgeführt wurde, um die Vollständigkeit der Erfassung von Sterbefällen sehr kleiner Frühgeborener (< 1500g Geburtsgewicht) in der Qualitätssicherung zu überprüfen. Dieses Verfahren vergleicht QS-Daten mit Leistungsdaten der Krankenhäuser (§ 21 KHEntgG-Daten).

  • Methode der Validierung: Das IQTIG setzte ein Software-Tool (Merge-Toolbox) ein, um Datensätze aus beiden Quellen zusammenzuführen, und führte Vor-Ort-Besuche in Krankenhäusern durch, um Diskrepanzen aufzuklären.

  • Ergebnisse für 2022:

    • Im Jahr 2022 wurden 17 zusätzliche Sterbefälle identifiziert und nachdokumentiert, die zuvor in den QS-Daten fehlten. Dies entspricht 2,1% der Sterbefälle.
    • Die Validierung zeigt, dass die QS-Daten immer noch nicht vollständig sind, obwohl sich die Erfassung im Laufe der Jahre verbessert hat.
    • Hauptgründe für Abweichungen sind Dokumentationsfehler, Minimaldatensätze (MDS), Totgeburten und Kinder an der Grenze zur Lebensfähigkeit.
    • Die Merge-Toolbox hat sich als nützliches Instrument für die Zusammenführung von Datensätzen mit geringfügigen Fehlern erwiesen.
  • Beurteilung und Ausblick:

    • Der G-BA beurteilt den Anteil zusätzlich identifizierter Sterbefälle von 2,1% als relevant und empfiehlt die Fortführung des Validierungsverfahrens.
    • Für das Erfassungsjahr 2023 wird das Verfahren probeweise ausgesetzt, soll aber ab 2024 fortgesetzt werden.
    • Die Validierung hat zur Verbesserung der Vollständigkeit der Sterbefallerfassung beigetragen, ist aber weiterhin notwendig, um die Datenqualität für die öffentliche Berichterstattung auf www.perinatalzentren.org zu sichern.

Kurz gesagt: Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht einen Bericht über die Validierung der Sterbefallerfassung bei Frühgeborenen für 2022. Die Validierung zeigt, dass weiterhin Sterbefälle nicht vollständig in den QS-Daten erfasst werden, obwohl eine Verbesserung im Vergleich zu früheren Jahren erkennbar ist. Das Validierungsverfahren wird grundsätzlich als wichtig erachtet und soll fortgeführt werden, um die Datenqualität zu sichern.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7026