Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aktualisierung des Morbiditätsfaktors und Anpassung der Kreistypisierung wie auch deren Methodik
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 16. Januar 2025 aktualisiert die Bedarfsplanungs-Richtlinie, um die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland zu optimieren.
Hauptinhalt und Ziel: Das Hauptziel ist die Anpassung der Bedarfsplanung an aktuelle demografische und morbiditätsbezogene Entwicklungen. Dies geschieht durch die Aktualisierung des Morbiditätsfaktors und eine Neuanpassung der Kreistypisierung sowie deren Methodik.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Patientengruppen, da die Berechnung des Versorgungsbedarfs für verschiedene Arztgruppen (z.B. Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendärzte) neu kalibriert wird. Die Änderungen wirken sich auf die Planung und Verteilung von Arztpraxen in den verschiedenen Kreistypen aus.
Wichtige Änderungen:
- Aktualisierung des Morbiditätsfaktors (AGF-A, LBF-AG, AGMF-B, LBF-AGM): Die Alters- und Geschlechtsfaktoren sowie die Leistungsbedarfsfaktoren werden auf Basis aktueller Bevölkerungs- und Abrechnungsdaten (2021-2023) neu berechnet. Dies berücksichtigt die tatsächliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch verschiedene Alters- und Geschlechtsgruppen sowie Morbiditätsgrade.
- Anpassung der Kreistypisierung und Methodik: Die Zuordnung der Kreise, kreisfreien Städte und Kreisregionen zu sechs verschiedenen Kreistypen (von "stark mitversorgend" bis "polyzentrischer Verflechtungsraum") wird neu festgelegt. Die Methodik zur Bestimmung dieser Typen wird präzisiert, insbesondere für Kreise, die an der Schwelle zwischen zwei Typen liegen.
- Ausschluss von Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendärzten bei der Berechnung des Versorgungsniveaus: Aufgrund spezifischer Verteilungsmuster und bereits erfolgter Anpassungen werden diese Arztgruppen bei der Ermittlung des bundesdurchschnittlichen Versorgungsniveaus je Kreistyp nicht mehr berücksichtigt, um Verzerrungen zu vermeiden.
- Regelmäßige Aktualisierung: Die Kreistypen sollen zukünftig alle sechs Jahre aktualisiert werden, beginnend am 1. Juli 2025.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA-Beschluss vom 16. Januar 2025 zur Bedarfsplanungs-Richtlinie zielt darauf ab, die Versorgungsplanung für Vertragsärzte und Psychotherapeuten zu aktualisieren. Dies geschieht durch die Anpassung des Morbiditätsfaktors und der Kreistypisierung, um demografische Veränderungen und die Morbiditätsstruktur der Bevölkerung besser abzubilden.
Wichtige Änderungen umfassen:
- Aktualisierung der Verhältniszahlen für alle Arztgruppen basierend auf Alters-, Geschlechts- und Morbiditätsstrukturen, wobei die Datengrundlage des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) verwendet wird.
- Neuberechnung der Kreistypisierung (Anlage 3.2) und Anpassung des Aktualisierungszyklus (Anlage 6), sodass Morbiditätsfaktor und Kreistypen künftig zeitgleich aktualisiert werden.
- Ausschluss von Kinder- und Jugendärzten bei der Berechnung des bundesweiten Verhältnisses der Einwohner je Arzt für Mischkreise, da für diese Gruppe kein differenziertes Mitversorgungskonzept mehr gilt.
Betroffen sind alle Patientengruppen, da die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung bundesweit angepasst wird.
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