Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Erstfassung

16. Januar 2025Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Januar 2025 legt die "Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz" (QbT-RL) in ihrer Erstfassung fest. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen, indem einrichtungsbezogene, risikoadjustierte Vergleiche von Leistungserbringern öffentlich zugänglich gemacht werden.

Grundlage dafür sind bereits existierende Qualitätsdaten aus der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), es werden keine neuen Daten erhoben. Die Richtlinie soll Patienten und Ärzten bei der Auswahl von Leistungserbringern helfen und die Leistungserbringer selbst zu Qualitätsverbesserungen motivieren.

Wichtige Punkte der Richtlinie:

  • Datenquellen und Verantwortlichkeiten: Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und die Landesarbeitsgemeinschaften sind für die Datenbereitstellung zuständig. Eine beim IQTIG eingerichtete "Annahmestelle QbT" ist für die Annahme, Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten verantwortlich.
  • Prüfung und Auswahl der Daten: Das IQTIG prüft die vorhandenen Qualitätsdaten auf Eignung und Notwendigkeit für die Veröffentlichung und gibt Empfehlungen an den G-BA. Der G-BA entscheidet final über die zu veröffentlichenden "Vergleichsdaten".
  • Kriterien für die Veröffentlichung: Die Daten müssen geeignet, risikoadjustiert und dem Leistungserbringer zurechenbar sein. Es gibt Mindestvoraussetzungen, wie z.B. die Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens und eine Mindestfallzahl von vier Patienten pro Einrichtung und Indikator.
  • Aufbereitung und Veröffentlichung: Die Annahmestelle QbT bereitet die Daten zielgruppenorientiert, risikoadjustiert und datenschutzkonform auf. Die Veröffentlichung erfolgt jährlich zum 15. Januar in einem Online-Portal und ist allgemeinverständlich und barrierefrei gestaltet. Leistungserbringer erhalten vorab die Möglichkeit zur Kommentierung ihrer Daten.
  • Evaluation: Die Richtlinie wird regelmäßig extern evaluiert, um ihre Wirksamkeit und mögliche Umsetzungshindernisse zu überprüfen.

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung transparenter zu gestalten und die Qualität durch den Vergleich der Leistungserbringer zu verbessern.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Die neue G-BA QbT-RL (ab Jan 2025) schafft einheitliche Anforderungen für die öffentliche Berichterstattung zur Steigerung von Transparenz und Qualität in der ambulanten Versorgung. Ziel ist es, Patient:innen und Zuweisenden mittels einrichtungsbezogener, risikoadjustierter Vergleiche von Leistungserbringern bei Auswahlentscheidungen, insbesondere bei elektiven Behandlungen, zu unterstützen und Qualitätsverbesserungen anzuregen.

Betroffen sind alle an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen, deren qualitätsgesicherte Daten (aus bestehenden G-BA Richtlinien wie DeQS-RL) jährlich auf einem neuen Online-Portal veröffentlicht werden, wobei Leistungserbringer Kommentierungsmöglichkeiten erhalten. Dabei werden ausschließlich bereits erhobene Daten unter strengen methodischen Anforderungen und Datenschutzvorgaben genutzt.

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Beschluss-ID: 7034