DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung § 8, Anlage 1a (digitales DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Anlage 7a (digitales DMP Diabetes mellitus Typ 1)
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 20. März 2025 führt digitale Module in die Disease Management Programme (DMP) für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 ein. Ziel ist die Modernisierung und Personalisierung der Versorgung durch digitalisierte Prozesse.
Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Diabetes Typ 1 und Typ 2, die sich freiwillig für diese digitalen Module entscheiden können. Wichtige Änderungen umfassen die Nutzung von Daten aus digitalen Messgeräten (z.B. rtCGM, Smartpens), die Möglichkeit von Videokonsultationen und digitalem Terminmanagement sowie die verpflichtende Speicherung relevanter Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Teilnahme setzt die Einwilligung zur Datenverarbeitung und die Nutzung der ePA voraus.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA ergänzt die DMP-Anforderungen-Richtlinie um digitale Versorgungsprozesse (dDMP) für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsabläufe und der Versorgungsqualität durch die Integration digitaler Elemente, ohne die etablierten klassischen DMP zu gefährden.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, die an den Disease Management Programmen teilnehmen. Die neuen dDMP-Module integrieren Leistungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), den elektronischen Medikationsplan, sichere Übermittlungsverfahren (z.B. TI-Messenger) und telemedizinische Konsultationen.
Wichtige Änderungen: Die wesentlichen Änderungen sind die Einführung von dDMP als Module innerhalb der bestehenden DMP, die verpflichtende Nutzung der ePA für dDMP-Teilnehmer und die Integration digitaler Tools zur Personalisierung der Behandlung (z.B. Daten aus Blutzuckermessgeräten, Smartpens, rtCGM). Die Teilnahme an dDMP ist freiwillig und erfordert eine Einwilligung des Patienten; Leistungserbringer müssen ebenfalls am klassischen DMP teilnehmen und digitale Terminverwaltung sowie Videokonsultationen anbieten.
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