Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – HKS-RL

20. März 2025GeschäftsordnungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat seine Geschäftsordnung geändert, um die Stimmrechte für die neue "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung in hebammengeleiteten Kreißsälen (HKS-RL)" festzulegen. Diese Richtlinie betrifft die Qualitätssicherung in hebammengeleiteten Kreißsälen und krankenhausbetriebenen Kreißsälen. Die wichtigste Änderung ist die Aufnahme der HKS-RL in die Tabelle der Geschäftsordnung, wodurch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) das Stimmrecht für diese Richtlinie zugewiesen wird.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA ändert seine Geschäftsordnung (Anlage I) zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Qualitätssicherung in hebammengeleiteten Kreißsälen. Ziel ist es, die Stimmrechte der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) zuzuordnen, da die Richtlinie den stationären Bereich betrifft. Betroffen sind Krankenhäuser mit hebammengeleiteten Kreißsälen und die dort versorgten Patientinnen. Die Änderung der Stimmrechte ist eine Anpassung an den gesetzlichen Auftrag gemäß § 136a Absatz 7 SGB V und verursacht keine Bürokratiekosten.

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Beschluss-ID: 7132