Ermittlung der an der Erprobung der CRP-Apherese bei akutem Herzinfarkt beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA fordert Hersteller von Medizinprodukten und Unternehmen, die ein wirtschaftliches Interesse an der CRP-Apherese bei akutem Herzinfarkt haben, auf, sich bis zum 1. Juli 2025 zu melden. Ziel ist es, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung dieser Methode sicherzustellen, deren Nutzen noch nicht ausreichend belegt ist.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten mit akutem Herzinfarkt, für die die CRP-Apherese eine potenzielle Behandlungsalternative darstellt.
Wichtige Änderungen: Der G-BA hat eine Richtlinie zur Erprobung der CRP-Apherese beschlossen, die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Unternehmen haben nun die Wahl, ob der G-BA eine unabhängige wissenschaftliche Institution auf seine Kosten beauftragt oder ob sie selbst die Beauftragung und Kosten übernehmen.
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