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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung)

21. August 2008BedarfsplanungZahnärzteIn Kraft

Zusammenfassung

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Mit Beschluss vom 21. August 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung) geändert. Ziel der Änderung ist die Neufestlegung der Verhältniszahl für die kieferorthopädische Versorgung sowie die entsprechende Anpassung des zugehörigen Planungsblattes.

Die im Beschluss geregelten Änderungen im Einzelnen:

  • § 5 Absatz 8 Satz 1 – Neu gefasst: Für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versorgung wird eine Verhältniszahl von 1:4000 festgelegt; als Bezugsgröße dient künftig ausdrücklich die Bevölkerungsgruppe der 0 bis 18-Jährigen.
  • Anlage 3 (Planungsblatt C) – Die Überschrift der Tabellenspalte Nummer 3 wird um den Klammerzusatz „(0 bis 18 Jahre)“ ergänzt, um die neue Bezugsgröße auch im Planungsblatt abzubilden.

Die Änderung tritt zum 1. Oktober 2008 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der G-BA-Beschluss vom 21. August 2008 ändert die Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte. Künftig gilt als Bezugsgröße für die neue Verhältniszahl von 1:4.000 nicht mehr die Gesamtbevölkerung, sondern ausschließlich die Bevölkerungsgruppe der 0 bis 18-Jährigen. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen rechnerisch ermitteltem Versorgungsgrad und tatsächlichem Behandlungsbedarf: Aufgrund des kontinuierlichen Bevölkerungsrückgangs der 0 bis 18-Jährigen (regional zwischen ca. 13 % und 20 % Anteil) waren rechnerisch unterversorgte Gebiete tatsächlich nicht unterversorgt – dort bestanden ungenutzte Behandlungskapazitäten. Die Bundeszahnärztekammer unterstützte den Beschlussentwurf in ihrer Stellungnahme uneingeschränkt.

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Beschluss-ID: 719