Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020

07. Mai 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), vertreten durch seinen Unterausschuss Qualitätssicherung, hat am 7. Mai 2025 beschlossen, die Beauftragung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vom 17. Dezember 2020 (zuletzt geändert am 8. Mai 2024) erneut zu ändern. Diese Beauftragung betrifft die Auswertung von Informationen aus klärenden Dialogen und Strukturabfragen gemäß § 11 der Qualitätsförderungs- und Entwicklungsrichtlinie (QFR-RL).

Die wesentlichen Änderungen sind:

  1. Flexibilisierung der Zeiträume für das zweistufige Auswertungskonzept:

    • Die Notwendigkeit eines zweistufigen Konzepts wird nun damit begründet, dass der "klärende Dialog befristet ist und damit vor dem Verfahren zur Strukturabfrage endet" (vorher: "Klärender Dialog am 31. Dezember 2024 endet").
    • Die erste Stufe der Auswertung (Nummer I.1.i) bezieht sich jetzt auf "Erfassungsjahre, in denen sowohl Daten aus dem klärenden Dialog als auch Daten der jährlichen Strukturabfrage vorliegen" (vorher: "Erfassungsjahre 2019 bis 2024").
    • Die zweite Stufe (Nummer I.1.ii) beginnt "ab dem Erfassungsjahr, in dem der klärende Dialog erstmals nicht mehr durchgeführt wird" (vorher: "ab dem Erfassungsjahr 2025").
  2. Neue Frist für Datenübermittlung:

    • In Nummer II wird eine neue Frist für die Übermittlung der Auswertungen durch das IQTIG an den G-BA eingefügt: Die Auswertungen der Daten gemäß dem Auswertungskonzept der ersten Stufe (i) müssen ab dem Erfassungsjahr 2024 jährlich spätestens bis zum 1. Dezember des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres an den G-BA übermittelt werden.

Zusammenfassend werden die Formulierungen bezüglich der Zeiträume für die Datenauswertung flexibler gestaltet, indem sie an das tatsächliche Ende des klärenden Dialogs und die Verfügbarkeit beider Datenquellen gekoppelt werden, anstatt an fixe Kalenderjahre. Zudem wird eine neue, konkrete jährliche Berichtspflicht für das IQTIG für einen Teil der Auswertungen eingeführt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7201