Geschäftsordnung: Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der Beschluss des G-BA ändert die Geschäftsordnung, um die Funktion der Geschäftsstelle des Leistungsgruppenausschusses zu regeln und deren organisatorische sowie inhaltliche Unterstützung der Patientenvertreter sicherzustellen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Indirekt profitieren Patientengruppen, da ihre Vertreter im Leistungsgruppenausschuss durch die Geschäftsstelle besser unterstützt werden, um ihr Mitberatungsrecht gemäß § 135e SGB V effektiv auszuüben.
Wichtige Änderungen: Es wird ein neuer § 22a in die Geschäftsordnung eingefügt, der die Aufgaben der Geschäftsstelle des Leistungsgruppenausschusses definiert, insbesondere die Unterstützung der Patientenvertreter. Zudem wird der Prozess zur Bestimmung und Finanzierung des personellen und sachlichen Bedarfs dieser Geschäftsstelle im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA ändert seine Geschäftsordnung, um die Einrichtung und Arbeitsweise einer Geschäftsstelle für den Leistungsgruppenausschuss gemäß § 135e SGB V zu regeln. Ziel ist die effiziente Koordinierung der Empfehlungen des Ausschusses zu den Inhalten der Rechtsverordnung nach § 135e Absatz 1 SGB V.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Indirekt sind alle Patientengruppen betroffen, deren Leistungen durch die Empfehlungen des Leistungsgruppenausschusses beeinflusst werden. Die Geschäftsstelle unterstützt dabei auch die Patientenvertretung.
Wichtige Änderungen: Die Geschäftsordnung wird um einen neuen § 22a ergänzt, der die Aufgaben, die organisatorische Zuordnung und die haushalterische Bestimmung des personellen und sachlichen Bedarfs der Geschäftsstelle des Leistungsgruppenausschusses regelt. Zudem wird ein Verfahren zur Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bezüglich des Haushaltsplans der Geschäftsstelle festgelegt.
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