Krankentransport-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 15. Mai 2025 die Krankentransport-Richtlinie geändert, um sie an das Psychotherapeutengesetz anzupassen. Die wesentliche Änderung ist die Erweiterung der Liste der Leistungserbringer, die Krankentransporte verordnen dürfen. Neu aufgenommen wurden Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie für neuropsychologische Psychotherapie, um die Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA passt sechs Richtlinien (Krankentransport-, Häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Krankenhauseinweisungs-, Rehabilitations- und Soziotherapie-Richtlinie) an das reformierte Psychotherapeutengesetz an. Ziel ist es, die Verordnungsbefugnisse für die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen zu erweitern.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen, die Leistungen wie Krankentransporte, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Krankenhauseinweisungen, medizinische Rehabilitation oder Soziotherapie benötigen und von Psychotherapeutinnen behandelt werden.
Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die Aufnahme der neuen Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen (für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Neuropsychologische Psychotherapie) in die genannten Richtlinien. Dies ermöglicht ihnen, die entsprechenden Leistungen zu verordnen, analog zu den bisherigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Regelungen zum Entlassmanagement bleiben unverändert, da die neuen Berufsgruppen bereits zur Ausstellung von Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements berechtigt sind.
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