Kinder-Richtlinie: Untersuchungsheft für Kinder – Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen

15. Mai 2025Kinder- und JugendpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA Beschluss vom 15. Mai 2025 ändert die Kinder-Richtlinie, um die Dokumentation und Information zu zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) zu verbessern. Ziel ist es, die Mundgesundheit von Kindern durch frühzeitige Erkennung und Prävention von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu fördern.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Kinder von 6 Monaten bis 6 Jahren, für die sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (Z1-Z6) eingeführt werden. Diese Untersuchungen umfassen die Befunderhebung, Anamnese, Beratung der Eltern zu Ernährung, Mundhygiene und Fluoridanwendung sowie präventive Maßnahmen wie Fluoridlackapplikationen.

Wichtige Änderungen:

  • Einführung von sechs spezifischen zahnärztlichen FU (Z1-Z6): Diese sind altersgestaffelt und decken den Zeitraum vom 6. Lebensmonat bis zum 72. Lebensmonat ab.
  • Detaillierte Dokumentationspflicht: Für jede FU sind spezifische Befunde, Anamnesefragen (z.B. zu Ernährung, Gewohnheiten, Mundhygiene, Fluoridanwendung) und Beratungsinhalte vorgegeben.
  • Elterninformationen: Jede FU beinhaltet eine detaillierte Elterninformation zu den jeweiligen altersgerechten zahnmedizinischen Aspekten und Empfehlungen zur häuslichen Zahnpflege.
  • Integration ins Gelbe Heft: Die zahnärztlichen FU werden zukünftig im Gelben Heft dokumentiert, um eine bessere Übersicht und Koordination mit den ärztlichen Untersuchungen zu gewährleisten.
  • Inkrafttreten: Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA beschließt eine Änderung der Kinder-Richtlinie, um eine bundesweit einheitliche Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1-Z6) im Untersuchungsheft (U-Heft) zu etablieren. Ziel ist es, die Elterninformation zu verbessern, die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen zu erhöhen und somit die Zahn- und Mundgesundheit von Kindern zu fördern.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen haben. Die Leistungen umfassen Befunderhebungen, primärpräventive Maßnahmen (Ernährungs- und Mundhygieneberatung, Fluoridanwendung) sowie die Dokumentation im U-Heft.

Wichtige Änderungen: Die zentrale Änderung ist die Einführung eines neuen § 12 in der Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung (FU-RL), der die verpflichtende und einheitliche Dokumentation der Z1-Z6 Untersuchungen im U-Heft regelt. Dies beinhaltet altersgerechte Dokumentationsparameter, Elterninformationen, Grafiken zum Zahndurchbruch, detaillierte Anamnesefragen (z.B. zu Ernährungsgewohnheiten und Lutschgewohnheiten) sowie Empfehlungen zur Fluoridanwendung. Die bisherigen, uneinheitlichen "Kinderzahnpässe" werden dadurch abgelöst.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7223