Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 15. Mai 2025 die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie geändert, um sie an das Psychotherapeutengesetz anzupassen. Ziel ist es, die Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch weitere psychotherapeutische Fachgruppen zu ermöglichen. Neu hinzu kommen Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche (in Übergangsfällen) sowie Neuropsychologische Psychotherapeuten. Diese Änderung erweitert den Kreis der verordnungsberechtigten Therapeuten und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA passt sechs Richtlinien (Krankentransport-, Häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Krankenhauseinweisungs-, Rehabilitations- und Soziotherapie-Richtlinie) an das reformierte Psychotherapeutengesetz an. Ziel ist es, die Verordnungsbefugnisse für die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen zu erweitern.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen, die Leistungen wie Krankentransporte, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Krankenhauseinweisungen, Rehabilitation und Soziotherapie benötigen. Die Änderungen ermöglichen es Fachpsychotherapeutinnen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Neuropsychologische Psychotherapie, diese Leistungen zu verordnen.
Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die Aufnahme der neuen Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut*innen (für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Neuropsychologische Psychotherapie) in die genannten Richtlinien als verordnungsberechtigte Personen. Dies stellt sicher, dass die reformierte Psychotherapeutenausbildung und die damit verbundenen neuen Fachgebiete in der Versorgungsrealität abgebildet werden. Regelungen zum Entlassmanagement bleiben unverändert, da die neuen Berufsgruppen bereits berechtigt sind, Verordnungen auszustellen.
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