Krankenhauseinweisungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes

15. Mai 2025Kh-Einweisung / Kh-BegleitungIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie angepasst, um die Berechtigung zur Krankenhauseinweisung für bestimmte Psychotherapeuten zu erweitern.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Änderung betrifft die Einweisung von Patienten in Krankenhäuser durch Psychotherapeuten.

Wichtige Änderungen: Neu hinzugefügt wurden die Berechtigungen für Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie für Neuropsychologische Psychotherapie, Krankenhauseinweisungen vorzunehmen. Dies ist eine direkte Folge des Psychotherapeutengesetzes.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt verschiedene Richtlinien an, um die Verordnungsbefugnisse von Psychotherapeut:innen nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) zu aktualisieren. Ziel ist es, die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut:innen in den Richtlinien zu berücksichtigen und damit die Versorgung psychisch kranker Patient:innen sicherzustellen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen:

Betroffen sind Patient:innen, die Leistungen wie Krankentransporte, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Krankenhauseinweisungen, medizinische Rehabilitation und Soziotherapie benötigen und von Psychotherapeut:innen behandelt werden.

Wichtige Änderungen:

Die wichtigste Änderung ist die Aufnahme der neuen Berufsgruppe der Fachpsychotherapeut:innen für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche sowie für Neuropsychologische Psychotherapie in die Krankentransport-, Häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Krankenhauseinweisungs-, Rehabilitations- und Soziotherapie-Richtlinie. Dies ermöglicht diesen Fachkräften, die genannten Leistungen zu verordnen, analog zu den bisherigen Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Die Regelungen zum Entlassmanagement bleiben unverändert, da die neuen Fachpsychotherapeut:innen bereits berechtigt sind, Verordnungen in diesem Rahmen auszustellen.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7227