Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer aktualisierten Patienteninformation in Leichter Sprache zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-Untersuchungen
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Juni 2025 beschlossen, eine aktualisierte Patienteninformation in Leichter Sprache auf seiner Webseite zu veröffentlichen.
Diese Information erklärt Patientinnen und Patienten die Abläufe der Qualitätsprüfungen bei Röntgen-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Sie erläutert, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) diese jährlichen Prüfungen durchführen, indem sie zufällig Ärztinnen/Ärzte und Untersuchungen auswählen und die Unterlagen (inkl. Röntgenbilder) prüfen. Ziel ist die Verbesserung der Patientenversorgung.
Ein Schwerpunkt der Information ist der Umgang mit Patientendaten: Es wird klargestellt, dass Untersuchungs- und persönliche Daten (wie Name, Geburtsdatum) verarbeitet werden, dies aber gesetzlich geregelt und datenschutzkonform erfolgt. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, bei der fachlichen Prüfung pseudonymisiert und persönliche Daten nach Abschluss der Prüfung gelöscht. Eine explizite Patienteneinwilligung ist dafür nicht erforderlich.
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