Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes

04. Juni 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Juni 2025 beschlossen, ein Patientenmerkblatt zur Richtlinie über das Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) zu veröffentlichen.

Dieses Merkblatt erläutert Patienten das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen (gemäß § 27b SGB V). Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Patienten nutzen können, um nach einer Eingriffsempfehlung offene Fragen zu klären, die Notwendigkeit des Eingriffs oder alternative Behandlungsmöglichkeiten mit einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen zu besprechen. Der behandelnde Arzt ist gesetzlich verpflichtet, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Für eine Zweitmeinung sind in der Regel die bereits vorhandenen medizinischen Befunde und Untersuchungsergebnisse ausreichend; zusätzliche Untersuchungen sind meist nicht nötig. Der Zweitmeiner gibt seine Einschätzung ab, die der Patient auf Wunsch auch schriftlich erhält und an den behandelnden Arzt weitergeben lassen kann.

Informationen zur Suche nach qualifizierten Zweitmeinungsärzten finden sich auf www.116117.de/zweitmeinung. Zusätzlich werden weitere unabhängige Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen auf www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung angeboten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7250