Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026

18. Juni 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Beschlusses vom 18. Juni 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der technischen Spezifikation für die Qualitätssicherung bei der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen (QSFFx-RL) für das Erfassungsjahr 2026 beschlossen.

Grundlage für diesen Beschluss sind die Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG wird nun beauftragt, die finale Spezifikation zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die wesentlichen Änderungen für 2026 sind:

  1. Verlängerung einer Ausnahmeregelung: Ein Ausnahmetatbestand für Krankenhäuser bezüglich bestimmter personeller und struktureller Mindestanforderungen wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
  2. Entfernung von Datenfeldern: Die Möglichkeit für Krankenhäuser, Gründe für die Nichterfüllung von Mindestanforderungen anzugeben (bisher befristet bis Ende 2025), wird aus der Spezifikation entfernt.
  3. Keine Änderung am Erinnerungswesen: Das Modul zur Erinnerung an die Datenabgabe (Modul FFXE) bleibt unverändert.

Zeitplan:

  • Die finale Spezifikation für 2026 wird am 30. Juni 2025 veröffentlicht.
  • Sie tritt für die Datenerfassung am 1. Januar 2026 in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7284