Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 4/2024 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL

02. Juli 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

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Am 2. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, den Quartalsbericht 4/2024 zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zu veröffentlichen. Dieser Bericht, erstellt vom IQTIG-Institut, analysiert, inwieweit stationäre psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen die gesetzlichen Mindestvorgaben zur Personalausstattung im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 erfüllt haben.

Zentrale Ergebnisse des Berichts:

  • Weniger als die Hälfte der Einrichtungen erfüllt die Vorgaben: In allen drei Fachbereichen erfüllte weniger als die Hälfte der ausgewerteten Einrichtungen die Mindestvorgaben vollständig:

    • Erwachsenenpsychiatrie: 48,2 %
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie: 45,9 %
    • Psychosomatik: 44,8 %
  • Der Widerspruch zum "Umsetzungsgrad": Obwohl die bundesweit berechneten, durchschnittlichen "Umsetzungsgrade" im Tagdienst in allen Bereichen über den geforderten 90 % lagen (z.B. 96,8 % in der Erwachsenenpsychiatrie), ist die Erfüllungsquote der einzelnen Kliniken niedrig. Dies liegt daran, dass eine Einrichtung die Vorgaben bereits dann nicht erfüllt, wenn nur eine einzige Berufsgruppe (z.B. Pflegefachpersonen oder Spezialtherapeuten) den geforderten Wert nicht erreicht.

  • Ergebnisse im Nachtdienst noch kritischer: Im Nachtdienst, wo die Anforderungen an die Intensivbehandlung gekoppelt sind, erfüllten noch weniger Einrichtungen die Vorgaben:

    • Erwachsenenpsychiatrie: 44,2 %
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie: 30,8 %
  • Ausnahmeregelungen kaum genutzt: Nur ein kleiner Teil der Einrichtungen, die die Vorgaben nicht einhielten (ca. 8-9 %), meldete offizielle Ausnahmetatbestände, wie z.B. kurzfristige, hohe Personalausfälle durch Krankheit.

Im Kern zeigt der Bericht, dass zwar rechnerisch oft genug Personal vorhanden ist, die Verteilung auf die verschiedenen Berufsgruppen jedoch häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, weshalb viele Kliniken die Vorgaben formal nicht erfüllen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7308