Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 für das Erfassungsjahr 2025 – Technische Korrektur

02. Juli 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Am 2. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine technische Korrektur am Servicedokument zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft das Erfassungsjahr 2025.

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Inkrafttreten: Die Änderung tritt sofort in Kraft.
  2. Verbindliche Anwendung: Das neue, korrigierte Servicedokument muss spätestens ab dem dritten Quartal 2025 für die Datenübermittlung verwendet werden.
  3. Übergangsregelung: Für das zweite Quartal 2025 darf wahlweise noch die alte oder bereits die neue Version des Dokuments genutzt werden.

Die genauen technischen Änderungen sind in den Anlagen 1 und 2 des Beschlusses festgelegt.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7309