Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 für das Erfassungsjahr 2025 – Technische Korrektur
02. Juli 2025QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Am 2. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine technische Korrektur am Servicedokument zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft das Erfassungsjahr 2025.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Inkrafttreten: Die Änderung tritt sofort in Kraft.
- Verbindliche Anwendung: Das neue, korrigierte Servicedokument muss spätestens ab dem dritten Quartal 2025 für die Datenübermittlung verwendet werden.
- Übergangsregelung: Für das zweite Quartal 2025 darf wahlweise noch die alte oder bereits die neue Version des Dokuments genutzt werden.
Die genauen technischen Änderungen sind in den Anlagen 1 und 2 des Beschlusses festgelegt.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7309