Beauftragung IQTIG: Technische Umsetzung der Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Absatz 6 SGB V (QbT-RL)
02. Juli 2025Ambulante QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Am 2. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, eine zentrale Annahmestelle für Daten (Annahmestelle QbT) sowie ein Online-Portal zu entwickeln, einzurichten und zu betreiben.
Dieser Auftrag dient der technischen Umsetzung der neuen Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL). Die neuen Systeme sollen Vergleichsdaten zur Qualität von Leistungserbringern entgegennehmen, aufbereiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Wesentliche Inhalte des Auftrags sind:
- Datensicherheit und -trennung: Es müssen sichere Schnittstellen für die Datenübermittlung von verschiedenen Stellen geschaffen werden. Ein besonderer Fokus liegt darauf, dass das IQTIG in seiner Funktion als Bundesauswertungsstelle keinen Zugriff auf bestimmte sensible Daten (sog. Mappingtabellen) erhält, um die Datentrennung zu gewährleisten.
- Berichtspflichten: Das IQTIG muss dem G-BA regelmäßig über den Fortschritt berichten, Konzepte vorlegen und die Vertraulichkeit wahren.
- Rechtliche Garantie: Das IQTIG muss sicherstellen, dass die entwickelten Systeme frei von Rechten Dritter sind.
Zentrale Fristen:
- Konzepte: Bis Ende März 2026
- Bereitstellung der Systeme: 1. November 2028
- Abschluss und Übergang in den Regelbetrieb: 15. Dezember 2028
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
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Beschluss-ID: 7313