Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem

17. Juli 2025Stationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat am 17. Juli 2025 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung zu ändern. Hauptziel ist die Erweiterung der Liposuktion bei Lipödem als erstattungsfähige Krankenhausleistung. Betroffen sind Patientinnen mit Lipödem, da die Liposuktion nun nicht mehr nur auf Stadium III beschränkt ist, sondern allgemein für Lipödem anerkannt wird. Gleichzeitig werden die bisherigen Aussetzungen für die Liposuktion bei Lipödem in Anlage II gestrichen, was die dauerhafte Aufnahme in den Leistungskatalog bedeutet.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Liposuktion bei Lipödem als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Krankenhausbehandlung anzuerkennen. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen mit Lipödem zu verbessern, indem die Methode für alle Stadien der Erkrankung zugänglich gemacht wird.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen mit Lipödem in allen drei Stadien (I, II und III). Die Liposuktion wird als Behandlungsoption im Krankenhaus anerkannt.

Wichtige Änderungen: Die bisherige Beschränkung der Liposuktion auf Lipödem im Stadium III entfällt. Die Methode ist nun für alle Stadien des Lipödems (I, II und III) zugelassen, basierend auf den positiven Ergebnissen der LIPLEG-Studie, die eine signifikante Verbesserung patientenrelevanter Endpunkte wie Schmerzreduktion und Lebensqualität zeigte. Die Bewertung der Sicherheit wird nach Vorliegen weiterer Studienergebnisse überprüft.

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Beschluss-ID: 7338