Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen-Hörscreenings – Aufforderung zur Meldung –
26. Juni 2025Kinder- und JugendpräventionIn Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA fordert Medizinproduktehersteller auf, sich zu melden, wenn sie von Entscheidungen zur Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen Hörscreenings betroffen sind. Ziel ist es, diesen Herstellern vor G-BA-Entscheidungen, die maßgeblich auf ihren Medizinprodukten basieren, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Betroffen sind Hersteller von Medizinprodukten, die für das Neugeborenen Hörscreening eingesetzt werden. Wichtige Änderung ist die Aufforderung zur proaktiven Meldung der Hersteller bis zum 14. August 2025 mit spezifischen Unterlagen, um ihr Stellungnahmerecht wahrnehmen zu können.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
Verknüpfte Richtlinien
Beschluss-ID: 7345