MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen

17. Juli 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Richtlinie für Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst (MD) umfassend zu ändern.

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Streichung der anlassbezogenen Kontrollen: Die zentrale und wichtigste Änderung ist die ersatzlose Streichung der "anlassbezogenen Kontrollen". Der gesamte Unterabschnitt dazu wird aus der Richtlinie entfernt. Kontrollen finden somit nur noch aufgrund von konkreten Anhaltspunkten oder als Stichproben statt.

  2. Eingeschränkter Anwendungsbereich: Die Richtlinie konzentriert sich zukünftig nur noch auf die "datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL)". Alle Verweise auf die "Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL)" werden gestrichen.

  3. Folgeänderungen durch die Streichung: Da ein kompletter Abschnitt entfällt, werden zahlreiche nachfolgende Paragrafen neu nummeriert. Ein Großteil des Beschlusses befasst sich daher mit der Anpassung dieser Paragrafennummern und der internen Verweise im gesamten Text.

  4. Weitere Anpassungen: Es gibt kleinere redaktionelle Änderungen (z. B. die Ausschreibung von "G-BA") und die Korrektur eines Verweises auf das Sozialgesetzbuch (SGB V).

Inkrafttreten: Die Änderungen treten überwiegend zum 12. Dezember 2024 in Kraft. Eine kleine technische Korrektur tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 eine Änderung der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) beschlossen. Mit dem Beschluss werden die anlassbezogenen Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen (bisher in §§ 20 bis 24 Teil B der Richtlinie geregelt) sowie die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL) als Kontrollgegenstand gestrichen.

Die Begründung für diese Streichungen liegt im am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Durch dieses Gesetz entfiel die gesetzliche Grundlage für die plan.QI-RL und die Befugnis des G-BA, anlassbezogene Kontrollen für bestimmte Qualitätsanforderungen festzulegen. Die Änderungen treten daher rückwirkend zum 12. Dezember 2024 in Kraft, um die Richtlinie an die neue Gesetzeslage anzupassen. Durch die Streichung der anlassbezogenen Kontrollen entfällt eine Informationspflicht für Leistungserbringer, was zu einer Reduzierung von Bürokratiekosten führt.

Kernpunkte:

  • Geänderte Richtlinie: MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL).
  • Wesentliche Änderungen:
    • Streichung der anlassbezogenen Kontrollen.
    • Streichung der plan.QI-RL als Kontrollgegenstand.
  • Begründung: Reaktion auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das die gesetzliche Ermächtigung für diese Kontrollen aufgehoben hat.
  • Inkrafttreten: Rückwirkend zum 12. Dezember 2024.
  • Folgen:
    • Die Beauftragung des Medizinischen Dienstes (MD) für diese spezifischen Kontrollen ist seit Inkrafttreten des KHVVG nicht mehr möglich.
    • Reduzierung von Bürokratiekosten für Leistungserbringer.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7347