Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs

24. Juli 2025ErwachsenenpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie eingeleitet. Ziel ist die Einführung eines Widerspruchsrechts gegen die Datenverarbeitung zur Qualitätssicherung und zum Krebsregisterdatenabgleich. Betroffen sind alle Patientinnen und Patienten, die an Krebsfrüherkennungsprogrammen teilnehmen. Wichtige Änderung ist die Stärkung des Datenschutzes durch das Widerspruchsrecht.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7366