Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs
24. Juli 2025ErwachsenenpräventionIn Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA hat ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie eingeleitet. Ziel ist die Einführung eines Widerspruchsrechts gegen die Datenverarbeitung zur Qualitätssicherung und zum Krebsregisterdatenabgleich. Betroffen sind alle Patientinnen und Patienten, die an Krebsfrüherkennungsprogrammen teilnehmen. Wichtige Änderung ist die Stärkung des Datenschutzes durch das Widerspruchsrecht.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
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Beschluss-ID: 7366