Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie bei Morbus Hirschsprung
21. August 2025QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Am 21. August 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, ein Beratungsverfahren zu starten.
Ziel dieses Verfahrens ist es, eine Mindestmenge für korrigierende Operationen bei Morbus Hirschsprung festzulegen. Das bedeutet, es soll geprüft werden, ob Kliniken eine bestimmte Mindestanzahl dieser Operationen pro Jahr durchführen müssen, um sie weiterhin anbieten zu dürfen.
Mit der Durchführung der Beratungen wurde der Unterausschuss Qualitätssicherung beauftragt.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
Verknüpfte Richtlinien
Beschluss-ID: 7407