Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Eignung von Qualitätsergebnissen und Informationen für die öffentliche Berichterstattung – Weiterentwicklung der Kriterien, des Prüfprozesses und des Berichtsformats für die Empfehlungen (QbT-RL)

02. Juli 2025Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2025 beschlossen, einen Bericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu veröffentlichen.

Dieser Bericht entwickelt Kriterien und Prozesse weiter, um zu entscheiden, welche Qualitätsdaten aus dem Gesundheitswesen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, Patienten bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern zu unterstützen und Leistungserbringer zu Qualitätsverbesserungen zu motivieren.

Die Kernaussagen des IQTIG-Berichts sind:

  • Prüfung von Qualitätsindikatoren:

    • Die Kriterien, die bereits zur Messung von Versorgungsqualität verwendet werden (z. B. Bedeutung für Patienten, Beeinflussbarkeit durch den Leistungserbringer, Datenqualität, Validität), sind größtenteils auch für die Entscheidung über eine Veröffentlichung geeignet.
    • Kriterien wie das „Potenzial zur Verbesserung“ oder die „Praktikabilität“ (Aufwand) sind für die reine Veröffentlichung bereits erhobener Daten nicht relevant. Wenn die Daten aussagekräftig sind, sollen sie auch bei geringem Verbesserungspotenzial veröffentlicht werden.
  • Prüfung von Strukturdaten:

    • Für andere Daten, wie z. B. Angaben zur Personalausstattung, zu Mindestmengen oder aus Qualitätsberichten der Krankenhäuser, wäre eine zusätzliche Eignungsprüfung durch das IQTIG mit erheblichem Aufwand verbunden.
    • Empfehlung: Da bereits Kontrollmechanismen durch den Medizinischen Dienst (MD) bestehen und das Krankenhaustransparenzgesetz eine Veröffentlichung vorsieht, wird empfohlen, auf eine zusätzliche Eignungsprüfung dieser bereits veröffentlichten Strukturinformationen zu verzichten.
  • Neues Berichtsformat:

    • Der Bericht schlägt ein neues, übersichtliches Format vor, in dem das IQTIG dem G-BA jährlich seine Empfehlungen zur Veröffentlichung von Qualitätsdaten vorlegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss den Weg für eine systematischere und transparentere Vorgehensweise bei der Veröffentlichung von Qualitätsdaten im Gesundheitswesen ebnet, wobei zwischen der aufwändigen Prüfung von Qualitätsindikatoren und der direkten Veröffentlichung von bereits kontrollierten Strukturdaten unterschieden wird.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Zusammenfassung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Juni 2012 eine Änderung der Anlage 1 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) beschlossen. Diese Änderung betrifft die für das Erfassungsjahr 2013 dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche.

Kernpunkte der Entscheidung:

  • Fortführung: Die 30 dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche des Erfassungsjahres 2012 werden im Jahr 2013 fortgeführt, um eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung zu erreichen.
  • Änderungen in Leistungsbereichen: Es gibt Änderungen in einzelnen Leistungsbereichen hinsichtlich der Darstellung der Leistungen und Dokumentationsinhalte.
    • Gynäkologische Operationen: Hysterektomien sind im Erfassungsjahr 2013 von der Dokumentationspflicht ausgesetzt, da bei den zugehörigen Indikatoren seit Jahren stabile, gute Ergebnisse vorliegen. Die Institution nach § 137a SGB V wird beauftragt, ein Konzept zur Überprüfung der Indikationsstellung für Hysterektomien zu entwickeln.
    • Pflege – Dekubitusprophylaxe: Die Datenerhebung erfolgt ab 2013 unter Nutzung von Abrechnungsdaten. Die Dokumentationspflicht wird zukünftig nur noch bei Fällen mit Dekubitusgrad 2 bis 4 (ICD-10-GM: L89.1*, L89.2*, L89.3*, L89.9*) ausgelöst. Die Altersbegrenzung wird auf 20 Jahre herabgesetzt und die Beschränkung auf das erste Quartal aufgehoben. Die Erhebung erfolgt ganzjährig. Die Fallzahlen werden reduziert, und die Datenerfassung erfolgt weitgehend automatisiert aus Abrechnungsdaten. Lediglich der Dekubitusstatus bei Aufnahme und Entlassung ist manuell zu dokumentieren. Zusätzlich wird eine Risikostatistik auf Basis von Abrechnungsdaten erstellt.
    • Hüft- und Knie-Endoprothesen, Karotis-Revaskularisation: Der Erhebungsbogen wird umstrukturiert, indem er in einen Basisteil und eingriffsspezifische Teildatensätze unterteilt wird, um die Erfassung von beidseitigen und Mehrfacheingriffen zu verbessern.
    • Transplantationsmedizin (Sollstatistik): Für die Sollstatistik wird ab 2013 für Transplantationen (außer Lebendspenden) auf das Entlassungsdatum umgestellt, analog zum Verfahren in der Neonatologie. Dies soll eine genauere Zuordnung von Fällen mit langer postoperativer Verweildauer ermöglichen.
  • Verfahren: Die Änderungen basieren auf Beratungen der Fachgruppen der Institution nach § 137a SGB V und Anträgen der Träger. Der Unterausschuss Qualitätssicherung und das Plenum des G-BA haben die Vorschläge beraten und beschlossen.
  • Inkrafttreten: Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Spezifikation (Spez. 2013 (16)) wird von der Institution nach § 137a SGB V veröffentlicht.

Richtlinie: Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL), Anlage 1. QS-Verfahren: Externe stationäre Qualitätssicherung.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7412