Schutzimpfungs-Richtlinie: Impfung gegen COVID-19 – Comirnaty und Spikevax LP.8.1

04. September 2025Schutzimpfungs-RichtlinieIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA-Beschluss vom 4. September 2025 ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie, um die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty LP.8.1 und Spikevax LP.8.1 in die Liste der erstattungsfähigen Leistungen aufzunehmen. Dies betrifft alle Patientengruppen, die eine COVID-19-Impfung erhalten, einschließlich solcher mit beruflicher oder Reiseindikation. Die wesentliche Änderung ist die Einführung neuer Dokumentationsnummern für diese spezifischen Impfstoffe, um deren Abrechnung und Erfassung zu ermöglichen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA Beschluss aktualisiert die Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie, um die Dokumentation für die neuen, variantenadaptierten COVID-19-Impfstoffe Comirnaty LP.8.1 und Spikevax LP.8.1 zu ergänzen. Ziel ist es, die Abrechnung und Erfassung dieser Impfungen gemäß den aktuellen Empfehlungen der WHO und STIKO zu ermöglichen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Versicherten, die Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen haben. Die Änderungen betreffen die Dokumentation der Impfungen, nicht den Leistungsanspruch selbst, der sich weiterhin aus Anlage 1 der Richtlinie ergibt.

Wichtige Änderungen: Die Anlage 2 wird um spezifische Dokumentationsziffern für die Impfstoffe Comirnaty LP.8.1 und Spikevax LP.8.1 erweitert, sowohl für reguläre Impfzyklen als auch für berufliche bzw. reisebedingte Indikationen. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten oder zusätzlichen Informationspflichten für Leistungserbringer.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7423