Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Chikungunya mit den Impfstoffen Ixchiq und Vimkunya“ sowie Anpassung der Anlage 2

04. September 2025Schutzimpfungs-RichtlinieIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat am 4. September 2025 die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert, um die STIKO-Empfehlung zur Chikungunya-Impfung umzusetzen. Neu aufgenommen werden Impfungen gegen Chikungunya für Personen mit beruflicher Indikation (z.B. Laborpersonal) und für Reisende in Ausbruchsgebiete oder Endemiegebiete mit erhöhtem Risiko (z.B. über 60 Jahre oder mit Vorerkrankungen). Für Personen ab 60 Jahren soll dabei nur der Totimpfstoff verwendet werden. Zudem wird die Dokumentation der Chikungunya-Impfung in Anlage 2 der Richtlinie ergänzt und die Dengue-Impfung präzisiert.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA Beschluss setzt die STIKO-Empfehlungen zur Chikungunya-Impfung mit den Impfstoffen Ixchiq und Vimkunya in die Schutzimpfungs-Richtlinie um. Ziel ist die Verhinderung von Chikungunya-Erkrankungen, schweren Verläufen und Todesfällen, insbesondere bei Personen mit erhöhtem Risiko.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Impfung ist für Personen ab 12 Jahren indiziert, die beruflich mit Chikungunya-Viren in Kontakt kommen oder in Gebiete mit aktuellem Ausbruchsgeschehen reisen. Bei längeren Aufenthalten in Endemiegebieten ist die Impfung nur bei zusätzlichem Risiko für Chronifizierung oder schweren Verlauf (z.B. Alter über 60, schwere internistische Grunderkrankungen wie chronische Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber-, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus) empfohlen. Für Personen ab 60 Jahren soll der Totimpfstoff (Vimkunya) aufgrund eines günstigeren Sicherheitsprofils verwendet werden.

Wichtige Änderungen: Die Schutzimpfungs-Richtlinie wird um die Chikungunya-Impfung erweitert und die Anlagen 1 und 2 entsprechend angepasst. Dies beinhaltet die Aufnahme der Impfindikationen (beruflich und Reise) und die Spezifizierung der Impfstoffwahl (Totimpfstoff ab 60 Jahren). Zudem werden die Dokumentationsnummern für die Chikungunya-Impfung in Anlage 2 ergänzt und die Bezeichnung für Dengue redaktionell angepasst.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7425