Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Servicedokuments im Rahmen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie

10. September 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 10. September 2025 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, ein zentrales „Servicedokument“ zu erstellen und fortlaufend zu pflegen.

Dieses Dokument dient Krankenhäusern dazu, ab dem Erfassungsjahr 2026 Meldungen zu übermitteln, wenn die Personalvorgaben der Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) nicht eingehalten werden.

Die Kernpunkte des Auftrags sind:

  • Erstellung und Anpassung: Das IQTIG entwickelt das Servicedokument (z.B. als PDF, Online-Formular oder Excel-Tabelle) und muss es bei jeder Änderung der PPP-RL anpassen.
  • Qualitätsanforderungen: Das Dokument muss verständlich sein, Pflichtfelder („Muss-Felder“) definieren und eine automatische Prüfung auf Vollständigkeit enthalten. Notwendige Ausfüllhinweise müssen integriert werden.
  • Technische Umsetzung: Neben dem Dokument müssen auch das zugehörige Webportal und die Auswertungsroutinen angepasst werden.
  • Fristen: Die erste Version muss bis zum 10. Oktober 2025 vorliegen. Zukünftige Anpassungen müssen spätestens vier Wochen nach einer Richtlinienänderung erfolgen.

Zusätzlich ist das IQTIG zur Vertraulichkeit, regelmäßiger Berichterstattung an den G-BA und zur Gewährleistung der rechtlichen Nutzbarkeit (frei von Rechten Dritter) verpflichtet.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7434