Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Appendizes

18. September 2025Ambulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA gibt bekannt, dass in zahlreichen Anlagen der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-RL) die "Appendizes (Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM)" außer Kraft treten. Ziel ist die Anpassung an neue Vergütungsregelungen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind diverse Tumorgruppen (gastrointestinal, urologisch, Haut, Lunge, Kopf/Hals, Gehirn, Knochen/Weichteile, Auge, lymphatisches/blutbildendes Gewebe, gynäkologisch) sowie rheumatologische Erkrankungen, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie, Tuberkulose, Mukoviszidose, Hämophilie, neuromuskuläre Erkrankungen, Sarkoidose, Morbus Wilson, Marfan-Syndrom, pulmonale Hypertonie, Behandlungen nach Stammzelltransplantation und seltene Lebererkrankungen.

Wichtige Änderungen: Die bisherigen detaillierten Spezifikationen des Behandlungsumfangs, die auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) basierten, sind mit Ablauf der Prüffrist des ergänzten Bewertungsausschusses zum 18. September 2025 entfallen. Dies deutet auf eine Neuregelung der Vergütung und Leistungsbeschreibung in der ASV hin.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7452