Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs.2 Qb-R für das Berichtsjahr 2023

17. Juli 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 beschlossen, eine Liste von Krankenhausstandorten zu veröffentlichen, die ihre Berichtspflicht für das Jahr 2023 verletzt haben.

Grund dafür ist, dass diese Standorte keinen Qualitätsbericht eingereicht haben. Die Liste wird auf der Webseite des G-BA veröffentlicht.

Folgende vier Standorte sind betroffen:

  • Migräneklinik Königstein
  • Klinik am Tharandter Wald
  • Gesundheits- & Rehazentrum Saarschleife
  • Verhaltenstherapie Falkenried (Psychosomatische Tagesklinik) in Hamburg

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7455