Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober 2025 eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) beschlossen.
Die Änderung betrifft Anlage 5 der Richtlinie. In zwei Tabellen (Tabelle 2, Nr. 35 und Tabelle 3, Nr. 33) wird in den Ausfüllhinweisen der bisherige Zeitraum „1. Januar 2010 bis 1. Januar 2017“ durch den neuen Zeitraum „1. Januar 2012 bis 19. September 2019“ ersetzt.
Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober 2025 eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) beschlossen.
Die Änderung betrifft die Anlage 5 der Richtlinie und dient ausschließlich der Korrektur eines rein redaktionellen Fehlers in den Ausfüllhinweisen der Datenfelder zur Strukturabfrage und zum Nachweisverfahren. Laut dem Beschluss entstehen durch diese Korrektur keine neuen Informationspflichten oder zusätzliche Bürokratiekosten für die Leistungserbringer.
Während die Patientenvertretung, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat den Beschluss mittrugen bzw. keine Bedenken äußerten, hat die Ländervertretung den Beschluss nicht mitgetragen.
Kernpunkte:
- Entscheidung: Änderung der Anlage 5 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL).
- Gremium: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA).
- Datum: 16. Oktober 2025.
- Begründung: Korrektur eines rein redaktionellen Fehlers in den Ausfüllhinweisen zur Strukturabfrage und zum Nachweisverfahren.
- Auswirkungen: Keine neuen Informationspflichten oder Bürokratiekosten für Leistungserbringer.
- Besonderheit: Die Ländervertretung hat dem Beschluss nicht zugestimmt.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr